Kredit ABC
Kapitaldienst
Summe der Zahlungen des Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommen Kredites. Ist der Kapitaldienst während der gesamten Laufzeit des Kredites gleich hoch, so spricht man von einer Annuität.
Kleinkredit
Von einem Kleinkredit spricht man bei einem Kredit von geringer Höhe. In der Regel bleibt der Kreditbetrag bei einem Kleinkredit unter 5.000 Euro. Viele Kreditinstitute gewähren für Kleinkredite mit kurzen Laufzeiten attraktive Zinsnachlässe. So ist ein Kleinkredit vor allem für kurzfristige Investitionen von überschaubarem Umfang – nicht selten im Konsumbereich – interessant. Auch für die Umschuldung eines Dispositionskredites eignet sich der Kleinkredit, da er so gut wie immer bessere Konditionen bietet.
Konditionen
Sind die Kreditbedingungen zu welcher die Summe vergeben wird. Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Laufzeit, Auszahlungszeitpunkt, Ratenhöhe, Rückzahlung, Tilgungsbeginn und Tilgungsende.
Konsumentenkredit
Als Konsumentenkredit ist ein Kredit an eine Privatperson für Konsumzwecke vergeben wird (z.B. Einrichtung, Unterhaltungselektronik, Urlaubsreisen etc.). Die Kreditrückzahlung erfolgt in festen monatlichen Raten. Der Konsumentenkredit wird auch als Privatkredit, Anschaffungskredit oder Ratenkredit bezeichnet.
Konsumentenschutzgesetz
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten und soll den Konsumenten vor Übervorteilung, wie die Juristen die Benachteiligung nennen, schützen. Der Gesetzgeber ging dabei von der Annahme aus, dass Unternehmer im Geschäfts- und Rechtsverkehr auf Grund ihrer Erfahrung und wirtschaftlichen Potenz ihren Vertragspartnern, den Konsumenten, zum Teil weitaus überlegen sind. Damit dieses Ungleichgewicht der Kräfte nicht in den abgeschlossenen Verträgen seine Fortsetzung findet, bestehen im österreichischen Privatrecht etliche Schutzbestimmungen, von denen die wichtigsten im Konsumentenschutzgesetz zusammengefasst sind.
Kontoabschluss
Von der Bank durchgeführte Abrechnung, um den Kontostand zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln. Dabei werden die im Verrechnungszeitraum auf dem Konto gebuchten Vorgänge (Gutschriften und Belastungen) gegeneinander verrechnet, die Zinsen ermittelt und ein Endkontostand ausgewiesen. Ein Girokonto wird normalerweise quartalsweise abgerechnet.
Kontokorrentkredit
Darunter versteht man einen kurzfristigen Kredit, der dem Kreditnehmer auf dem Kontokorrentkonto zur Verfügung gestellt wird.
Bis zu der vereinbarten Kreditgrenze kann der Kreditnehmer diesen Kredit in Anspruch nehmen und ihn jederzeit auch wieder zurückführen.
Der Kontokorrentkredit ist an ein bestimmtes Konto (Giro- oder Gehaltskonto) gebunden, seine Höhe richtet sich nach den monatlichen Einkünften des Kontoinhabers.
Kontosaldo
Der Saldo gibt Auskunft über den Stand eines Giro- oder Kontokorrentkontos zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei kann der Kontostand bzw. Kontosaldo im Haben (Guthaben) oder im Soll sein (Kontokorrentkredit).
Kredit
Ein Kredit ist die Überlassung eines Geldbetrages mit der Erwartung auf eine spätere Rückzahlung in einem festgelegten Zeitrahmen, gegen Zinsen. Die Bank oder Person, die den Geldbetrag zur Verfügung stellt, wird als Kreditgeber, die das Geld empfangende Person als Kreditnehmer bezeichnet.
Der Begriff des Kredites stammt aus dem lateinischen „credere“ bedeutet „glauben“ oder „Vertrauen schenken“.
Kredit ABC
Die Zinsen sind der Preis für einen Kredit. Die Zinsen werden in Prozent der Kreditsumme angegeben und jährlich ausgewiesen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach den Marktbedingungen, der Laufzeit und der Bonität des Kreditnehmers.
Kredit für Freiberufler und Selbstständige
Wer einen Kredit als Selbstständiger oder Freiberufler aufnehmen möchte, muss zunächst regelmäßige Einkünfte aus seiner freiberuflichen Tätigkeit nachweisen. Vorlage von Kontoauszügen der letzten Monate, eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Oft sind darüber hinaus noch andere Sicherheiten wie Lebensversicherungen oder Immobilien Voraussetzung für einen Kredit, da die Banken das Ausfallrisiko hier höher einschätzen.
Kreditablöse
Bei einer Kreditablöse oder Umschuldung wird ein bestehender Kredit durch einen neuen ersetzt. Die Gründe für eine Kreditablösung sind unterschiedlichen wie bessere Konditionen, ein niedrigerer Zinssatz etc.
Kreditabsicherung
Durch eine Restschuldversicherung kann sich der Kreditnehmer unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern. Bei Eintritt eines Ereignisses übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.
Kreditangebot
Ist das Angebot eines Kreditgebers einer Person oder einem Unternehmen einen Betrag zu den genannten Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Bei dem Kreditangebot selbst handelt es sich nicht um die Kreditzusage, diese erfolgt erst nach positiver Prüfung der eingereichten Kreditunterlagen.
Kreditantragsteller
Antragsteller können eine oder mehrere Personen sein, die bei einem Kreditinstitut einen Kredit beantragen. Generell muss der Kunde bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, um einen Antrag stellen zu können. Volljährigkeit, entsprechender Wohnsitz in Österreich, keine negativen KSV (Kreditschutzverband) Einträge.
Kreditauszahlung
Die Auszahlung des Kreditbetrages auf das im Kreditvertrag angegebene Girokonto. Das Auszahlungsdatum kann der Kreditnehmer meist frei wählen.
Kreditbürgschaft
Die Bürgschaft verpflichtet den Bürgen gegenüber dem Kreditgeber, für die Rückzahlung des Kredits des Kreditnehmers (Schuldners) einzustehen.
Kreditevidenzstelle
Zentrale Melde- und Sammelstellen über aufgenommene Kredite und Zahlungsverhalten eines Kunden. Beispiel: KSV Österreich (Kreditschutzverband Österreich).
Kreditfähigkeit
Die Fähigkeit, rechtsgültig einen Kreditvertrag abschließen zu können. Grundlage für die Beurteilung der Kreditfähigkeit ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt. Voll geschäftsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Neben der Beurteilung der Kreditfähigkeit wird bei einer Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit geprüft – die Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Kreditgeber
Das Kreditinstitut oder Unternehmen, welcher einer Person oder Firma eine Kreditsumme zur Verfügung stellt. Diese werden üblicherweise als Kreditnehmer bezeichnet.
Kreditgrenze
Gibt den Geldbetrag an, bis zu dessen Höhe der Kunde einen Kredit in Anspruch nehmen kann. Wird auch als eingeräumter Verfügungsrahmen, Kreditlimit oder Kreditlinie bezeichnet. In der Regel wird der Begriff Kreditgrenze in Zusammenhang mit einem Kontokorrentkredit verwendet, hier steht er für den dem Kontoinhaber maximal verfügbaren Kreditbetrag.
Kreditinstitut
Ist ein Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben. Definiert als Bankgeschäfte werden unter anderem das Depotgeschäft, Diskontgeschäft, Investmentgeschäft, Kreditgeschäft und das Girogeschäft. Kreditinstitute werden auch als Bank oder Bankhaus bezeichnet. Unter den Sammelbegriff Kreditinstitut fallen alle Sparkassen, Großbanken, Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken.
Kreditkosten
Sind die Kosten, welche für einen Kredit fällig werden. Darunter fallen der Zinssatz, die Bearbeitungsgebühr und eine mögliche Restschuldversicherung. Entscheidend für die Höhe der Kreditkosten ist der Zinssatz des Kredites. Je niedriger der Zinssatz, desto niedriger sind meist auch die Kreditkosten für den Kunden.
Kreditlaufzeit
Ein Kredit wird für eine bestimmte im Kreditvertrag festgelegte Zeitspanne gewährt. Die Laufzeit wird in der Regel in Monaten angegeben. Die meisten Kreditinstitute bieten den Kunden Kreditlaufzeiten von 12 bis zu 360 Monaten an.
Kreditlimit
Der Kunde kann bis zum eingeräumten Kreditlimit variabel über die definierte Summe verfügen. Wird auch als Kreditgrenze, Verfügungsrahmen oder Kreditlinie bezeichnet. Meist spricht man von einem Kreditlimit bei der Bereitstellung eines Kontokorrentkredites. Bis zu diesem festgesetzten Betrag kann der Kunde sein Girokonto „überziehen“.
Kreditnehmer
Bezeichnet man als Person oder Unternehmen, welche vom Kreditgeber einen Kredit zur Verfügung gestellt bekommen. Für die zur Verfügung Stellung zahlt der Kreditnehmer meist ein Entgelt (Zinsen). Die genauen Bedingungen der Kreditvergabe werden in einem schriftlichen Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geregelt.
Kreditrate
Bezeichnet den monatlichen Beitrag, welchen der Kreditnehmer für seinen in Anspruch genommenen Kredit zu bezahlen hat. Sie besteht aus zwei Komponenten: Zins und Tilgung. Die Zinskomponente ist das Entgelt für die Nutzung des Kredites, die Tilgungskomponente dient zur Rückzahlung des Kredites. Ist die Kreditrate während der gesamten Laufzeit konstant, so spricht man von einer Annuität.
Kreditschutzverband
Kreditschutzverband von 1870 (KSV) ist führender Gläubigerschutz-Verband Österreichs, mit dem Ziel, Wirtschaftstreibende vor finanziellem Schaden zu bewahren und damit ihre Liquidität zu fördern. Der KSV bietet internationale Wirtschaftsauskünfte, Inkasso-Dienstleistungen oder Vertretung in Insolvenzverfahren. 70 Prozent der Wirtschaftsinformationen werden bereits online abgerufen.
Kreditsicherheit
Mit einer Kreditsicherheit wird die Rückzahlung eines Kredites garantiert. Der Kreditgeber verlangt zur Gewährung des Kredits (z.B. bei der Immobilienfinanzierung) vom Kreditnehmer die Stellung von Sicherheiten. Als Sicherheiten dienen Maßnahmen oder Sachwerte, die zur Anspruchserfüllung des Kreditgebers dienen z.B. Bürgschaften, Grundpfandrechte, Immobilien. Bei Raten- und Kontokorrentkrediten werden im Allgemeinen keine Kreditsicherheiten seitens des Kreditgebers verlangt, sie werden Blanko vergeben.
Kreditvermittlungsauftrag
Der Kreditvermittlungsauftrag muss folgende Angaben enthalten, ansonsten ist er ungültig:
• der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten
• Nettokredithöhe
• Gesamtbelastung
• effektiver Jahreszinssatz
• Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
• Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmögliche Gesamtbelastung (gegliedert in Kreditbelastung und Provision)
• spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
• Kreditlaufzeit
• Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Versicherung, Lohn- und Gehaltsverpfändung)
• Zinsgleitklausel
Gültigkeit des Alleinkreditvermittlungsauftrages.
Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf die Dauer von höchstens vier Wochen abgeschlossen werden. Die Frist beginnt zu laufen, wenn alle nachzuweisenden Voraussetzungen (z.B. Gehaltsbestätigung, Bürgschaftserklärung) beim Vermittler eingelangt sind.
Kreditversicherung
Durch den Abschluss einer Versicherung, auch Restschuldversicherung genannt, kann sich der Kreditnehmer gegen unvorhergesehene Ereignisse, welche in der Zukunft auftreten können absichern. Meistens deckt diese Art der Versicherung Umstände wie: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die genaue Ausgestaltung der Versicherung unterscheidet sich dabei von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Tritt während der Kreditlaufzeit der Versicherungsfall ein (z.B. Arbeitslosigkeit), so übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung des Kredites.
Kreditvertrag
Ist die schriftliche Grundlage über die Gewährung eines Kredites. Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geregelt.
Er beinhaltet: Kredithöhe, Zinsen, Kreditkosten, Kündigungsfristen oder auch Sicherheiten. Erst mit der Unterschrift der beiden Vertragsparteien ist der Vertrag gültig. Meist akzeptiert der Kreditnehmer mit der Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kreditgewährenden Kreditinstitutes.
Kreditwürdigkeit
Definiert die Zahlungs- bzw. Kreditfähigkeit des Kreditnehmers. Während die Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Kreditnehmers bezeichnet, seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, handelt es sich bei der Kreditfähigkeit um die rechtliche Voraussetzung, einen Kreditvertrag abschließen zu können. Die positive Einschätzung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität durch den Kreditgeber ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Kredites.
Kreditzusage
Nach eingehender Prüfung erfolgt die Zusage des Kreditgebers, dem Kreditnehmer einen Kredit zu bewilligen. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt aber erst nach Unterzeichnung des Kreditvertrages durch beide Parteien zustande.